Wir fragten uns, inwiefern die Dringlichkeit dieses Tagesordnungspunktes gegeben sei, da wir im Vorfeld auf Stadtratsebene beschlossen haben, in der Pandemie nur wirklich dringend anstehende Entscheidungen zu behandeln. Die Dringlichkeit wird damit begründet, dass der Verkauf des Grundstücks zur Finanzierung von Maßnahmen in unserem Haushalt nötig sei und wir ein bebaubares Grundstück übergeben müssen.
Damit dies noch in diesem Jahr geschehen kann, müssen die auf dem Grundstück gewachsenen Bäume bis zum 28. Februar gefällt sein, denn danach beginnt die Brutzeit und Fällungen seien verboten.
Ende letzten Jahres hat der Investor schon ein Naturschutzgutachten in Auftrag gegeben. Nach Meinung von Dr. Pfeiffer, geschah das zu einem recht späten Zeitpunkt, jedoch nach den gängigen Regeln. Allerdings stelle sich die Frage, ob ein Naturschutzgutachten, mit seinen hohen Anforderungen in Bezug auf seltene Tiere und Pflanzen, wirklich hilfreich für die Einschätzung einer Fläche zur Relevanz für die Stadtökologie ist.
Denn neben der Nachverdichtung, die auf jeden Fall einer weiteren Bebauung in Außenbereichen vorzuziehen ist, müssen wir die Schaffung eines Netzes von sinnvoll verbundenen Grünräumen in unserer Stadt im Auge behalten.
Einerseits wegen des Artenschutzes für „Allerweltsarten“, die auch zunehmend bedroht sind, andererseits aus Klimaschutzgründen. In Letzterem ist nicht nur die CO2 Aufnahme der Vegetation zu sehen, sondern auch die Kühlfunktion und Frischluftzufuhr. Beides wird in den zunehmend heißeren Sommermonaten für die Lebensqualität in der Stadt elementar wichtig werden. Dabei sind Baumgruppen und Gehölze von besonderer Bedeutung.
Die Hochwassergefährdung ist aus unserer Sicht bei weiterer Flächenversiegelung immer ein Risiko. Die hierzu angefertigten Informationen von den Stadtwerken lagen uns zur Fraktionssitzung noch nicht vor. Im Bauausschuss wurde berichtet, dass Schutzmaßnahmen ergriffen werden sollen, wie u.a. der Bau eines Regenüberlaufbeckens.
Das notwendige Lärmgutachten steht auch noch aus. Anwohner:innen befürchten, dass der Lärm der angrenzenden Förderschule und des ATS Fußballgeländes zu Beschwerden und Konflikten führen wird. Konflikte können auch – wie bei vielen anderen Projekten – um die Parksituation und Verkehrssituation entstehen, denn neben den vorgeschriebenen Stellplätzen, die in einer Tiefgarage geplant sind, sind nur wenige Kurzzeitparkplätze beabsichtigt.
Auch wir sehen, dass Wohnraum für unsere Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen muss, den Wohnraummangel zu beheben.
Aber ein Wort zur Begründung „Innenentwicklung“, die nun gerne als Argument für die Bebauung freier Flächen im Innenbereich hergenommen wird. In unserem Innenentwicklungskonzept gibt es eine Handlungsempfehlung, wie eine Kommune den Leerstand beleben und wie nicht bewohnte Häuser auf dem Wohnungsmarkt platziert werden können. Bespiele aus anderen Kommunen zeigen, dass ein solches Angebot der Kommunen in rund 30 % der Fälle angenommen werden würde. Laut Konzepterstellerin reiche diese Bausubstanz voll umfänglich, den Raumbedarf in Kulmbach zu decken – auch wenn man die Effekte, die durch die Entwicklung der Universität in Kulmbach entstehen können, miteinbezieht.
Das gesamte Objekt erfolgt aus unserer Sicht in einer wahnsinnigen Geschwindigkeit, um alles vor dem Fällungsverbot verwaltungstechnisch und juristisch einwandfrei hinzubekommen. Wir haben hierzu unsere Bedenken und bleiben dabei: sind die Bäume einmal gefällt, sind die Fakten unwiederbringlich geschaffen.
Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Grüne Kulmbach
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