Einführung einer Fragestunde für die Kulmbacher Bevölkerung und Aufnahme in die Geschäftsordnung

(20-06)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

künftig soll zu Beginn jeder Stadtratssitzung, nachdem die ordnungsgemäße Ladung, sowie die Beschlussfähigkeit des Stadtrates festgestellt ist und keine Einwände gegen die Tages- ordnung erhoben wurden, eine viertelstündige Bürgerfragestunde zu Themen der Tagesord- nung stattfinden. 

Hierzu beantragen wir: Der Stadtrat beschließt, die Geschäftsordnung des Stadtrates Kulmbach wie folgt zu ergänzen: In § 28 Abs. 1 wird nach Satz 3 folgender Passus eingefügt: „Danach findet vor Beginn einer jeden öffentlichen Sitzung eine viertelstündige Bürgerfragestunde statt. Für den Fall, dass keine Interessenten anwesend sind, entfällt die Fragestunde. Die Fragen der Bürger sollen sich auf die Tagesordnung beziehen. Die Redezeit wird pro Bürger auf 5 Minuten begrenzt. Weitere Regularien hierzu können in einer gesonderten Richtlinie festgelegt werden.“

Begründung:

  1. Eine öffentliche Fragestunde ist mit der Sprechstunde beim Bürgermeister nicht zu vergleichen. Sie kann als Ermunterung angesehen werden, die öffentlichen Stadtratssitzungen zu besuchen und hier in einem festen Rahmen direkt Fragen und Anregungen an Bürgermeister, Verwaltung und Stadtrat vorbringen. Das ist praktizierte Volksnähe und –beteiligung und dient einem besseren Kontakt zwischen Räten und der allgemeinen Öffentlichkeit.
  2. Eine Zeit von 15 Minuten vor jeder Stadtratssitzung ist vertretbar.
  3. Die Platzierung am Beginn der Sitzung hat den Vorteil, dass man die Minuten konse- quenter einhalten kann und zwischen öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzung jedem Sitzungsteilnehmer eine kurze Erholungspause bleibt.

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